Garantiebedingungen

GARANTIEBEDINGUNGEN ENDVERBRAUCHER (STAND 08/2023)

§ 1 Geltungsbereich und Garantiedauer
1.1 Träger dieser Garantie ist die Bufeo GmbH, Bonner Str. 4, 53424 Remagen.
1.2 Die Garantie gilt für folgende bei uns erworbenen Produkte:

  • Garten- und Innenmöbel aus Teakholz: 5 Jahre

  • Polsterauflagen: 2 Jahre

  • Alle anderen Produkte: gesetzliche Gewährleistung
    1.3 Die Garantie beginnt ab dem Erstkaufdatum und gilt grundsätzlich nur für diesen Zeitraum. Durch das Eintreten eines Garantie­falls wird die Garantiedauer nicht verlängert.

§ 2 Garantieanspruch und Inanspruchnahme
2.1 Zur Einschätzung des Garantieanspruchs ist es notwendig, dass der Kunde zunächst Bilder und eine kurze Beschreibung des Mangels per E‑Mail an kundenservice@hoevelmann.de sendet. Alternativ kann der mangelhafte Artikel in einer unserer Filialen abgegeben werden.
2.2 Die Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist nur bei Vorlage des Kaufbelegs möglich.
2.3 Die Behebung des Mangels kann durch Reparatur, Ersatz eines Teils oder der ganzen Sache erfolgen. Die Entscheidung liegt beim Garantie­geber und erfolgt in der Regel so, dass der wirtschaftliche Schaden beim Garantie­geber und der Nutzungsausfall für den Kunden möglichst gering bleiben. Ein Anspruch auf Leihmöbel während der Bearbeitung besteht grundsätzlich nicht.

§ 3 Behebung des Mangels
3.1 Sollte die Reparatur oder der Austausch unmöglich sein, bieten wir unseren Kunden eine (Teil‑)Erstattung des Kaufpreises an.
3.2 Im ersten und zweiten Jahr nach Beginn der Garantie wird der volle Kaufpreis des mangelhaften Artikels erstattet. Im dritten Jahr werden 70 %, im vierten Jahr 60 %, im fünften Jahr 50 % des Kaufpreises erstattet.
3.3 Wünscht der Kunde anstelle der Kaufpreiserstattung einen Warengutschein, fällt dieser immer 20 % höher aus als die vorgesehene Erstattung, jedoch maximal in Höhe von 100 % des Kaufpreises.

§ 4 Ausschlüsse
4.1 Nicht unter die Garantie fallen:

  • Optische Veränderungen des Holzes, z. B. farbliche oder haptische Veränderungen durch Umwelteinflüsse

  • Natürliches Arbeiten des Holzes, einschließlich Rissbildung, sofern es die Stabilität oder Nutzbarkeit der Möbel nicht beeinträchtigt

  • Schwergängigkeit von Auszieh‑ oder Klappfunktionen infolge fehlender Reinigung oder kurzfristiger, starker Wetterumschwünge

  • Zweite‑Wahl‑Artikel, Ausstellungsstücke oder Ware, die beim Kauf bereits aufgrund von Mängeln rabattiert war

  • Sonderanfertigungen oder auf Kundenwunsch veränderte Möbel

  • Optische und strukturelle Veränderungen bei Polsterauflagen durch dauerhafte direkte Sonneneinstrahlung oder Nutzung bei Regenwetter (z. B. Liegenlassen der Kissen im Freien)
    4.2 Bei gewerblicher Fremdnutzung der Möbel (z. B. in der Gastronomie, Ferienhäusern etc.) gelten ausschließlich die Bestimmungen des HGB.

§ 5 Salvatorische Klausel
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Sonstige Bestimmungen
6.1 Abweichende Garantie­bestimmungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

Whatsapp-Kontakt